Am 24.11.2021 hat sich das Infektionsschutzgesetz geändert.
Folgende Änderungen ergeben sich dadurch für den Betrieb in unserer Praxis:
Die begleitende Bezugsperson des Patienten muss keinen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest erbringen.
Jede weitere Person über 18 Jahre ist dem o.g. Gesetz nach verpflichtet, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest vorzuweisen.
Weiterhin ist pandemiebedingt nur eine Begleitperson pro Patient in unserer Praxis zugelassen. 

Ihr Praxisteam der Kinderärzte im Südstadtforum